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Einreisebestimmungen EU

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Zur eindeutigen Identifikation müssen Heimtiere mit einem elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

Bei Reisen muss der Heimtierausweis, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden und sich eindeutig dem Tier zuordnen lassen. Um dies zu gewährleisten, sind neben der Adresse, sowie dem Namen, der Art und dem Geschlecht des Tieres, auch die Nummer vom Chip einzutragen. Zudem geht daraus hervor, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – vorgenommen wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Ein Welpe muss bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein.

Besonderheiten Deutschland

Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten. An den meisten (Hunde-) Stränden herrscht in der Hauptsaison Leinenpflicht.

Besonderheiten Dänemark

Seit 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren. An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September Leinenpflicht. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Weiterführende Informationen zum aktuellen Hundegesetz in Dänemark finden Sie HIER

Besonderheiten Frankreich

Es wird keine Sondergenehmigung mehr benötigt, wenn mit mehr als 5 Hunden nach Frankreich eingereist wird. Die Einreise von Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat bewertet. Hierzu zählen Hunde, die den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Die Einfuhr dieser ist nur erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie. Hunde der 2. Kategorie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen. Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der 1. oder 2. Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen. Es gibt keinen allgemeinen und verbindlichen Regelungen für Maulkorb- oder Leinenzwang und den Zugang für Hunde zu Stränden. Da es in jedem Ort andere Vorschriften gibt, sollten Sie nach entsprechenden Schildern in Strandnähe Ausschau halten.

Besonderheiten Österreich

Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde wird in Österreich auf Gemeindeebene geregelt. In großen Städten z.B. Wien besteht Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Liegewiesen. Bei der Einreise müssen Hundebesitzer eine Leine und einen Maulkorb dabei haben.

Besonderheiten Spanien

In Spanien gibt es regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb und sogenannten gefährlichen Rassen. Besitzer von Hunden, die zu den Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú gehören, müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden. Bitte informieren Sie sich entweder bei der spanischen Botschaft oder bei den Touristikbüros der einzelnen Regionen. Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Heimtiere mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Besonderheiten Norwegen

Eine Einreise von Welpen, die jünger sind als 3 Monate, ist nur mit Einfuhrgenehmigung möglich, die rechtzeitig vor der Einreise beantragt werden sollte. Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels  (Echinokokkose) frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden. Außerdem empfehlen wir, dass Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft sind und vor der Einreise gegen Ektoparasiten behandelt werden. Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung (Antikörpertiter) muss in einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium festgestellt werden. Die Probe muss mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor Ablauf der Gültigkeit der Impfung entnommen werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden. Bei Erstimpfung muss die Vollendung des Impfprogramms mindestens 21 Tage zurückliegen. Der Heimtierausweis muss neben der Tollwutimpfung auch die Bandwurmbehandlungen bescheinigen. Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) einreisen, müssen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden. Das Halten, Züchten und Einführen der folgenden Hunderassen ist verboten, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen: Pitbull-Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila brasileiro, Toso inu, Dogo argentino sowie Kreuzungen von Hund und Wolf, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil. Die Einreise von Bengalkatzen ist verboten. In Norwegen besteht Leinenpflicht. An allen öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

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